Erasmus+ Einführung
Auch auf der Seite von Jugend für Europa gibts die Formulare bzw. für den Bereich Grundtvig/allgemeine Erwachsenenbildung bei BiBB
Info der Jugend-Nationalagentur zu einzelnen Fragen
Mail von Jugend für Europa bzgl. Jugendinitiativen, 4.4.14:
"Zu Ihren Fragen:
- Bei transnationalen Jugendinitiativen im Rahmen der Leitaktion 2, Strategische Partnerschaften, ist ein Coach Pflicht, sobald Jugendliche in der Initiativgruppe beteiligt sind. Dafür gibt es zwei Finanzierungsmöglichkeiten: Entweder Sie finanzieren den Coach voll aus Ihrer Pauschale für die Projektkosten, wenn Sie dort Spielraum haben ODER sie beantragen die Kosten für den Coach als außergewöhnliche Kosten. Hier werden aber nur 75% der Kosten übernommen.
- Pauschalen sind feste Beträge, Sie müssen keine Eigenmittel nachweisen. Wie die Belegführung für dieses Pauschalen aussehen soll und ob Geld zurück gezahlt werden muss, wenn es nicht verbraucht worden ist, wird zur Zeit noch geklärt.
- Die transnationalen Partnertreffen sind als Treffen der Projektverantwortlichen / der Initiativ-Kerngruppen gedacht. Daran sollten möglichst alle Partner teilnehmen. Wenn nicht, sollte es dazu eine Erläuterung im Antrag geben.
- Geistige Produkte sind ein Förderbaustein, der in der Regel für die transnationalen Jugendinitiativen nicht in Betracht kommt. Hier geht es um die Entwicklung von Konzepten für die Kinder- und Jugendhilfe oder die Erstellung wissenschaftlicher Erhebungen.
Ich hoffe, das hilft.
Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne wieder (auch mit einer Projektskizze (maximal 3 Seiten) an mich wenden.
Viele Grüße aus Bonn"
Protokoll von Felipes Input vom Sonntag den 30. März 2014
Hilfestellung: Übersicht Ziele Prioritäten (pdf)
- ERASMUS+ bildet seit 2014 ein neues Dach für bereits seit längerer Zeit bestehende Programme
- es gibt ein sehr umfangreiches Gesamtprogrammhandbuch mit Stand 2014 in englischer Sprache
- Ziel war eigentlich eine Zusammenfassung der vielen Programme:
- Jugend in Aktion - nicht-formale & informelle Bildung; alles mit Jugendlichen; Nationalagentur Jugend für Europa in Bonn
- Grundtvig - alle die Bildung wollen und nicht jung sind ("allg. Erwachsenenbildung"); Nationale Agentur für Bildung
- Erasmus - Hochschulbildung
- Erasmus Mundus - internationale Hochschulbildung
- Comenius - Schulbildung
- Leonardo Da Vinci - Berufsbildung
- Sport - Sport
Die Einreichung eines Förderantrages für eines dieser Programme erfolgt bei einer der vielen unterschiedlichen nationalen Agenturen, die auch teils in verschiedenen Ländern sehr unterschiedliche Anforderungen haben, etwa bezüglich Sprachen des Antrags und formelle Kriterien für die Abrechnung (Belege oder Pauschalen, nicht Verbrauchtes muss zurückgezahlt werden oder nicht).
Drei Leitaktionen (Key Actions)
Key Action 1: Lernmobilität von Einzelpersonen, darunter:
- Jugendbegegnungen (ist unter dem Mantel des "Jugend in Aktion"-Programmes angesiedelt)
- Mobilität von Fachpersonal im Jugenbereich (ist unter dem Mantel des "Jugend in Aktion"-Programmes angesiedelt)
- EFD - Europäischer Freiwilligen Dienst (ist unter dem Mantel des "Jugend in Aktion"-Programmes angesiedelt)
- Mobilität von Fachkräften in der Erwachsenenbildung (ist unter dem Mantel des "Grundtvig"-Programmes angesiedelt)
Key Action 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch bewährter Verfahren
- Strategische Partnerschaften gibt es für alle oben genannte Bereiche
- Transnationale Jugendinitiativen gibt es nur für Jugendprogramme (ist unter dem Mantel des "Jugend in Aktion"-Programmes angesiedelt)
Key Action 3. Unterstützung vonm Politikreformen (z.B. bei Gesetzesinitiativen)
Im Zeitraum von 2014 bis 2020 steht ein Fördevolumen von 14 Milliarden € zur Verfügung, c.a. 1,4 Milliarden € im Jugendbereich - pro Jahr 232 Mio € pro Jahr - insgesamt ist der Haushalt auf ~150 % gestiegen.
Bedingungen für alle der folgenden Programme im Jugendbereich
- mindestens 2 Partnerorgansisationen/-gruppen; es ist auch möglich als informelle Gruppe zu beantragen (mindestens 4 Personen zwischen 13-30 Jahren, keine Rechtsform wie etwa Verein nötig)
Leitaktion 1
- Transnationalen Jugendbegegnungen
- Es findet ein Treffen in einem der beiden Partnerländern statt, wo Jugendliche sich unter einem bestimmten Impulsthema treffen und austauschen (z.B. Rassismus, Sport, Interkulturelle Begegnung). Bei dem Treffen müssen 4 Personen mindestens pro Gruppe teilnehmen. Partnerschaften mit Ländern in und manchen Ländern außerhalb der EU können stattfinden. Dazu gibt es extra Listen mit "Programmländern" außerhalb der EU, wo das möglich ist. Es ist auch eine Partnerschaft mit einem benachbarten Land eines Programmlandes möglich, wenn das ein inhaltlicher Zugewinn für das Projekt ist.
- Dauer der Jugendbegegnugn ist 5-21 Tage, dazu kommen vorbereitende koordinierenden Treffen und eine Vorlaufzeit, zwischen 16-60 Teilnehmer*innen möglich (müssen gleichmäßig auf die Partnerorganisationen verteilt sein). Alle Teilnehmer*innen müssen zwischen 13-30 Jahren alt sein.
- Für diese Programmschiene wird ein niedrigeres Maß an Qualität und Professionalität gefordert.
- Aktivistätskosten werden gefördert: Pauschalen pro Tag und Teilnehmer*in 33 € in Deutschland (je nach Land, in dem eine Aktivität stattfindet, werden andere Pauschalen angewandt, z.B. Österreich 39 €)
- Rechenbeispiel: 21 Tage X 60 Personen X 33 € = 42.000 €
- Mobilität für Fachkräfte (im Jugendbereich)
- Seminare, Trainings, Studienreisen, Partnerkontaktseminare, Job Shadowing
- Dauer 2 Tage bis 2 Monate (egal für welches Format, das ist in den Richtlinien nicht explizit beschränkt, d.h. es ist auch ein zweimonatiges Seminar nicht ausgeschlossen, wenn es Sinn macht)
- Alter der Teilnehmer*innen ist egal
- max. 50 Teilnehmer*innen (Aufteilung auf die Partnergruppen ist bisher nicht weiter definiert)
- "Fachkraft" ist nicht an einen formellen Bildungsabschluss geknüpft, sondern an praktische Erfahrung und Fähigkeiten
- Für diese Programmschiene wird ein hohes Maß an Qualität und Professionalität gefordert
- Pauschalkosten sind höher: 58 € pro Teilnehmer*in und Tag
Für beide gilt außerdem an Fördermöglichkeiten:
- zur Fahrtkostenpauschale gibt es einen Rechner für die Entfernungen:
- ... bis zu 99 km = 20 € / Person
- 100-500 km = 80 € / Person
- Außergewöhnliche Kosten (werden zu 100 % erstattet) sind z.B. Visa
- Besonderer Förderbedarf (100 %) - Barrierefreiheit, eventuell auch Dolmetscher*innen im Falle von "benachteiligten Personen", z.B. aus Ländern in denen kein englischsprachiges Bildungsangebot besteht, Gebärdensprache, Assistenzpersonen
Auszahlungsbelege von Pauschalen sollten erstellt und dokumentiert werden für eventuelle Prüfungen. Die Trägerorganisationen dürfen keinen buchhalterischen Gewinn durch die Förderung machen, das heißt es dürfen keine Mittel übrig bleiben.
Nachweis / Abrechnung:
- Sachbericht
- ggf. Ergebnisse
- Teilnehmer*innen-Listen mit Unterschriften (sehr wichtig! Ansonsten gehen Pauschalgelder verloren)
- Belege einreichen nur für außergewöhnliche Kosten
- alles andere sind Pauschalen
Leitaktion 2
Dauer: 6 Monate bis 2 Jahre
- Strategische Partnerschaft
- Strategische Partnerschaften sind mittel- bis längerfristige Projekte, die auf Innovation im Bildungs- & Jugendbereich und auf nachhaltige Wirkungen auf die beteiligten Organisationen auch auf systemischer Ebene abzielen (wer kriegt die Ergebnisse mit? Welchen Impact haben die Ergebnisse?). Ziel ist die Erhöhung von Qualität und Effektivität in der Jugendarbeit, die die beteiligten Gruppen machen, und die Entwicklung neuer Methoden und Strategien, die auch für weitere Gruppen und Initiativen verwendet und weiterentwickelt werden können oder die auf EU Ebene verwendet werden können.
- mindestens 2 Partnergruppen, auch informelle Gruppen können beantragen
- Transnationale Jugendinitiative
- Veranstaltungen zum bürgerlichen Engagement von Jugendlichen, Debatten, Konferenzen, Nutzen für lokale Gemeinschaft, künstlerische kulturelle Aktivitäten, etc. Jugendliche, die selbst aktiv sind und gemeinsam mit anderen jungen, engagierten Menschen aus Europa etwas bewegen und verändern wollen, können im Rahmen der transnationalen Jugendinitiative finanzielle Unterstützung für ihre Ideen erhalten.
Fördermodalitäten für beide:
- mindestens 2 Partnergruppen, auch informelle Gruppen können beantragen
- Innerhalb der Leitaktionen können mehrere Anträge gestellt werden. Die deutsche Jugend-Agentur mag das aber nicht.
- EU Programmländer (Guide auf S. 24): 28 EU Mitgiedsstaaten + Mazedonien, Island, Norwegen, Türkei
Was wird eigentlich gefördert:
- Projektmanagement & Umsetzung sind mit Pauschalen von 500 € pro Monat bei der hauptorganisierenden Gruppe angesetzt, 250 € pro Monat bei Partner*innengruppen. Das kann für Miete, Kommunikationskosten oder auch Personalkosten ausgegeben werden. In der Vergangenheit war es bei Jugendinitiativen nicht möglich, Honorare an Mitglieder der organisierenden Gruppe auszuzahlen.
Optionale Aktivitäten
- Transnationale Treffen der Partnerorganisationen:
- 575 € / Person < 2000 km
- 760 € / Person > 2000 km
- Es gibt Pauschalen für Kosten pro Person und Treffen, die Fahrt und Verpflegung und Unterbringung abdecken sollen. Eigenhonorare an Mitglieder der Gruppe (z.B. für Techniker*in) sind nicht möglich.
- Geistige Produkte:
- z. B. Lehrmaterial, Publikationen
- Personalkostenpauschalen pro Tag, Abstufungen nach Manager, Techniker, Assistenten etc.
- Bsp: Manager 280 € pro Tag - Techniker 168 € pro Tag
- Multiplikator*innentreffen:
- 500 € / Teilnehmer*in aus dem Inland bzw. 200 €/Tag aus dem Ausland zur Verbreitung der geistigen Produkte
- Trainings für Individuelle Teilnehmer*innen:
- "Strategic Partnerships may also organise training, teaching or learning activities of individuals, in so far as they bring added value in the achievement of the project's objectives." Im Jugendbereich gehören dazu nur Blended Mobility von Jugendlichen (Virtuelle Mobilität kombiniert mit kurzzeit echter Begegnung/Treffen) und Langzeitmobilität von Fachkräften von 2 und 12 Monaten.
Formalitäten
- Die Liqiditätsnachweise sind in Deutschland bis zu 60.000 € Fördervolumen relativ einfach. Danach aufwendiger.
- Gelder werden teilweise im voraus bezahlt (60-80 %)
- Deadlines: 30. April - 12 Mittags Brüssel-Zeit für Leitaktion 1 + 2
- Leitaktion 1: frühester Projektbeginn 1. August
- Leitaktion 2: frühester Projektbeginn 1. September
- Nächste Deadline: 1. Oktober - Projektbeginn 1. Januar
- Programm guide gibts auf englisch im Netz
- Die Beschreibungen der Partnerorganisationen wird über die zentrale Datenbank in den Antrag geladen.
Auszahlungsmodalitäten bei der NA-BIBB Strategic Partnership:
- 40 % bei Vertragsunterzeichnung
- 30 % bei Zwischenbericht
- 30 % bei Abrechnung