Termine:Fundraising-Workshop 2009

Aus Projekthaus Döbeln
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Dieses Fundraising-Training fand vom 21. bis 27. Februar 2010 in Magdeburg statt. Beworben wurde es auf der JANUN-Webseite und in der Finanzpool-Mailingliste.

Das Seminar war schon anderthalb Monate vor Beginn ausgebucht und wir hatten eine Warteliste mit mehr als zehn Menschen. Einige wenige konnten nachrücken, als kurzfristig einige schon bestätigte TeilnehmerInnen absagten. Wenn du über den nächsten Termin des Fundraising-Trainings informiert werden möchtest, schreibe eine E-Mail an Falk ÄTT greenkids.de[1].



Seminarprogramm

Sonntag
10.00 Uhr - Aufbau in den Räumlichkeiten in der Thiemstr. 13

12.00 Uhr - Anreise der TeilnehmerInnen

13.00 Uhr - Seminarbeginn (BWA)

  • Begrüßung
  • Organisatorische Informationen (Essen+machen, Schlafen+Gast sein, Aufräumen, Selbstorga, Infowände, Schlüssel, TeilnehmerInnenliste)
  • Programmüberblick

13.30 Uhr - Vorstellungsrunde (pro Person: 2 Minuten für persönliche Vorstellung (wer, von wo, was sonst noch), dann 2 Minuten für inhaltliche Infos (Erwartungen an das Seminar, Hintergrundwissen)) (BWA)

15.00 Uhr - Einführung Geldorganisierung (BWA)

17:00 Uhr - Praxisteil des Einführungsworkshops (BWA)

  • Überblick über mögliche Projektanträge
  • Runde: Wer will welche (kleinen/großen) Anträge machen (pro Person: 2 Minuten)

18.00 Uhr - Abendessen (Thiembuktu)

  • machen, essen, aufräumen

20.00 Uhr - Fortsetzung Praxisteil Anträge schreiben (BWA, Thiembuktu, GK-Büro)

22.00 Uhr - Auswertungsrunde (BWA)

23.00 Uhr - Ende des offiziellen Teils


Montag

  • im Laufe des Vormittags: Bäckerei telefonisch anschnorren

8.00 Uhr - Frühstück machen (Thiembuktu)

8.30 Uhr - Frühstück (Thiembuktu)

  • einschließlich aufräumen

10.00 Uhr - Überblick zur Vertiefungsphase + Fördermöglichkeiten (BWA)

10.30 Uhr - Runde: Wer beantragt welches Projekt? (pro Person: 5 Minuten) (BWA)

12.30 Uhr - Theorieteil: Konzeption (BWA)

  • Wer macht das Projekt?
  • Wer ist formaler Träger?
  • Wo wird das Projekt gemacht?
  • Wann findet das Projekt statt? - Zeitraum, Dauer, Phasen (Vorbereitung, Durchbereitung, Nachbereitung)
  • Was wird gemacht? - Veranstaltungsart (Kongress, Kampagne, Seminar, Druck einer Publikation, Projekthaus)
  • Was wird gebraucht? - Material, Orte, Menschen
  • Wie wird das Projekt umgesetzt? - Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentationen, Methoden

13.30 Uhr - Mittagessen (Thiembuktu)

  • machen, essen, aufräumen

15.30 Uhr - Arbeitsphase: Konzeption schreiben (BWA, Thiembuktu, GK-Büro)

18.00 Uhr - Theorieteil: Richtlinien (BWA)

19.00 Uhr - Abendessen (BWA)

  • machen, essen, aufräumen

21.00 Uhr - Arbeitsphase: Förderinstitutionen raussuchen (BWA, GK-Büro)

23.00 Uhr - Ende des offiziellen Teils


Dienstag
8.00 Uhr - Frühstück machen (Thiembuktu)

8.30 Uhr - Frühstück (Thiembuktu)

  • einschließlich aufräumen

10.00 Uhr - Runde: Stand der Dinge (pro Person: 5 Minuten) (BWA)

12.00 Uhr - Theorieteil: Träger + Rechtsformen (BWA)

  • Träger braucht mensch für jeden Projektantrag: natürliche Personen, gemeinnützige NGO, informelle Gruppe, Behörde etc.
  • gemeinnützige NGOs müssen in der Regel Dokumente vorweisen: Registerauszug, Satzung, Freistellungsbescheid, eventuell auch Umsätze des Vorjahres
  • oft ist es gut auf einen gemeinnützigen Verein für Projektanträge zurückgreifen zu können - Vereine bedeuten aber auch Aufwand über den Antrag hinaus (Buchführung, Steuererklärung, Formaliakram)
  • manche Anträge können nur bestimmte Träger stellen etc.

13.00 Uhr - Mittagessen (Thiembuktu)

  • machen, essen, aufräumen

15.00 Uhr - Arbeitsphase: Anträge schreiben (BWA, Thiembuktu, GK-Büro)

18.00 Uhr - Runde: Stand der Dinge (pro Person: 2 Minuten) (BWA)

19.00 Uhr - Abendessen (Thiembuktu)

  • machen, essen, aufräumen

21.00 Uhr - Arbeitsphase: Anträge schreiben (BWA, Thiembuktu, GK-Büro)

23.00 Uhr - Ende des offiziellen Teils


Mittwoch
8.00 Uhr - Frühstück machen (Thiembuktu)

8.30 Uhr - Frühstück (Thiembuktu)

  • einschließlich aufräumen

10.00 Uhr - Runde: Stand der Dinge (pro Person: 5 Minuten) (BWA)

12.00 Uhr - Theorieteil: Projekttitel (BWA)

  • die Chancen auf Bewilligung eines Projektantrags steigen, wenn es einen herausstechenden guten Titel gibt

13.00 Uhr - Mittagessen (Thiembuktu)

  • machen, essen, aufräumen

15.00 Uhr - Arbeitsphase: Anträge schreiben (BWA, Thiembuktu, GK-Büro)

19.00 Uhr - Abendessen (Thiembuktu)

  • machen, essen, aufräumen

21.00 Uhr - Runde: Stand der Dinge (BWA)

23.00 Uhr - Ende des offiziellen Teils


Donnerstag
8.00 Uhr - Frühstück machen (Thiembuktu)

8.30 Uhr - Frühstück (Thiembuktu)

  • einschließlich aufräumen

10.00 Uhr - Arbeitsphase: Anträge schreiben (BWA, Thiembuktu, GK-Büro)

13.00 Uhr - Mittagessen (Thiembuktu)

  • machen, essen, aufräumen

15.00 Uhr - Theorieteil: Haushalt (BWA)

16.00 Uhr - Arbeitsphase: Haushalt aufstellen (BWA, Thiembuktu, GK-Büro)

18.00 Uhr - Abendessen (Thiembuktu)

  • machen, essen, aufräumen

20.00 Uhr - Workshop: Vereinsgründung und -organisation (Thiembuktu)

22.00 Uhr - Ende des offiziellen Teils


Freitag
8.00 Uhr - Frühstück machen (Thiembuktu)

8.30 Uhr - Frühstück (Thiembuktu)

  • einschließlich aufräumen

10.00 Uhr - Runde: Stand der Dinge (BWA)

12.00 Uhr - Theorieteil: Abrechnung (BWA)

  • Belege zusammenstellen, Richtlinen im Auge behalten, Konsequenzen für den Träger, Projektbericht

13.00 Uhr - Mittagessen (Thiembuktu)

  • machen, essen, aufräumen

15.00 Uhr - Arbeitsphase: Anträge schreiben (BWA, GK-Büro)

18.00 Uhr - Abendessen (BWA)

  • machen, essen, aufräumen

20.00 Uhr - Workshop: kritischer Umgang mit Fördermitteln (Diskussion) (BWA)

22.00 Uhr - Ende des offiziellen Teils


Samstag
8.00 Uhr - Frühstück machen (Thiembuktu)

8.30 Uhr - Frühstück (Thiembuktu)

  • einschließlich aufräumen

10.00 Uhr - Arbeitsphase: Anträge schreiben (BWA, Thiembuktu, GK-Büro)

13.00 Uhr - Mittagessen (Thiembuktu)

  • machen, essen, aufräumen

15.00 Uhr - Runde: Stand der Dinge (BWA)

17.00 Uhr - Auswertung des Seminars (BWA)

19.00 Uhr - Aufräumen / Restebuffet (BWA, Thiembuktu, GK-Büro)

  • Samstag Abend/Sonntag früh: Übernachtungsorte aufräumen und übergeben

Skript des Einführungsworkshops in die Geldorganisierung für politische Arbeit

Diesen Skript hatten wir schon beim Fundraising-Workshop 2008 verwendet, hier befindet sich nun eine überarbeitete und aktualisierte Version.

Geldtöpfe

  1. staatliche Zuwendungen (Land, Bund, EU – in der Regel nur Ko-Finanzierung)
  2. allgemeine gemeinnützige Stiftungen
  3. Firmenstiftungen (auch gemeinnützig, aber an einem Unternehmen gekoppelt)
  4. Bildungsförderung/-gelder
  5. Verbände
  6. Förderpraxis


Staatliche Zuwendungen

  • Europäischer Strukturfonds
  • Youth In Action (Jugend in Aktion), Jugendförderung für Jugendgruppen bis 27 Jahre (Aktion 1.1); je nach Aktion bis zu 60.000 € (z. B. Internationale Jugendbegegnung); Abrechnung pro Kopf und Tag und pauschal, d.h. Quittungen sammeln, aber nicht extra Abrechnung machen
    • Aktion 1.2: Initialförderung für Jugendgruppen (5500 € bis ca.10000 € + Reisekosten)
    • Aktion 4.3: Trainings, projektvorbereitende Treffen, nicht nur für Jugendliche, sondern auch für Multiplikator_innen; für Vertiefungsarbeit
  • Umweltbundesamt (UBA, Bundesebene)
    • schwierig, dort Geld zu beantragen, hohe Professionalität erforderlich, hoher Aufwand um Kriterien zu erfüllen
  • Umweltministerium (Landesebene)
    • ebenso schwierig; Gelder meist verteilt, Unwille, dieses noch unter mehr Antragsteller_innen zu verteilen
  • Jugend- und Kulturämter (Regional-/Lokalebene)
    • oft hoher bürokratischer Aufwand
    • regelmäßige Projekte werden bevorzugt


Allgemeine gemeinnützige Stiftungen

  • Parteinahe Stiftungen (Heinrich-Böll-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung, Hans-Böckler-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung)
  • Reemtsma-Stiftung
  • Dt. Bundesstiftung Umwelt
  • Dt. Umweltstiftung
  • Stiftung Umverteilen (Fond/ AG 3. Welt hier, bis 1000 €)
  • Rosa-Luxemburg-Stiftung (rls): linksradikale Politikarbeit, wenig Fördervolumen, Antikapitalismus als Förderkriterium
  • Heinrich-Böll-Stiftung: keine Ko-Finanzierung bei Beteiligung der rls, unterhält Landesstiftungen, bei regionaler Projektorientierung dort anfragen, bei bundesweiten Projekten bei der Bundesgeschäftsstelle
  • regionale Privatstiftungen von reichen Menschen, wo manchmal einfach Geld für lokale Projekte zu bekommen ist.
  • zur Suche von passenden Stiftungen:


Firmenstiftungen

  • Lotto-Stiftungen (Lotto, Landesstiftungen, unter Kontrolle der Landesregierungen, d.h. Themen die im Ministerium abblitzen, blitzen oft auch bei der Lotto-Stiftung ab)
  • Sparkassen-Stiftungen (Privatstiftungen der regionalen Sparkassen, eher bei regionalem Engagement für die Region, eher höhere Beträge) und andere Banken Stiftungen
  • Robert-Bosch-Stiftung, Tengelmann-Stiftung, Ikea-Stiftung, Veolia-Stiftung; Feigenblatt der Unternehmen, um greenwashing zu betreiben, aber manchmal durchaus interessant
  • Deutsche Bank Jugendfond (Youthbank): einfache Anträge bis 500 €; ein regionaler Jugendrat entscheidet - Werbung für die deutsche Bank!


Bildungsförderung/-gelder, Seminargelder

  • Politische Bildungsveranstaltungen auf Bund/Land/Regionsebene (in LSA ca. 10 € pro Kopf und Tag, MD ca. 7,50 € pro Tag, LNS ca. 12,50 €); Unterscheidung in Erwachsenen- und Jugendbildung; Ansprechbehörde: Landesjugendamt/ Landeszentrale für politische Bildung; Antragstellung sehr kompliziert, Nachweis der Ausgaben; bei Landesjugendamt Sachsen-Anhalt meist insgesamt ein Aktenordner


Verbände

  • Aktion Mensch: (e.V.), verteilt Bundesmittel aus dem Sozialministerium; Projekt: dieGesellschafter; Antragsformulare im Internet, Abrechnung nur über einen e.V.
  • Deutsches Kinderhilfswerk: konkret für Kinderthemen, relativ simple Antragstellung
  • Verbände: wenn Gruppe Mitglied im Verband ist, z. B. Landesjungendring kann mensch dort Töpfe angraben -> z. B. Landesjugendplan
  • NAJU & BUNDjugend: Zuschüsse von denen, v.a. für traditionelle Veranstaltungen wie JUKSS, Anti-Castor oder bei thematischer Nähe, z. B. Klimacamp
  • DGB oder andere Gewerkschaften, gerade für kleine Summe oft sehr einfach. Formlose Anträge möglich.

Förderpraxis

  • Aufwand der Antragsstellung ist abhängig von der Förderstelle: Negativbeispiel: Landeszentrale für politische Bildung; Positivbeispiel: www.diegesellschafter.de
  • Unterschied zwischen formloser Antragsstellung & Formular
  • Abrechnungsbericht manchmal/meist notwendig
  • Professionalität zeigen; abhängig von Förderstelle;
  • Youth in Action: keine Professionalität gewünscht; Bundesmittel: hohe Professionalität gewünscht, dort bilden bewilligte Mittelanträge und durchgeführte Projekte Referenzen für spätere Anträge
  • Selbstbewusstes Auftreten ist förderlich, um den Antrag durchzubekommen


Bewilligungskriterien

  • Alter der Teilnehmer_innen/ des Antragsstellers
  • Wohnort der Teilnehmer_innen (Landesebene, Region, Wirkungsraum der Förderstelle)
  • gemeinnützige Einrichtung (e.V.) manchmal Kriterium, z.B. bei dieGesellschafter, ebenso bei Stiftung Mitarbeit; nicht bei YiA, Initiativfonds der rls;
  • Satzungskriterium oder Zweckorientierung manchmal notwendig, z. B. Jugendhilfe, Umweltarbeit (steht in der Satzung unter gemeinnützige Ziele, meist §57 der Abgabenordnung des Landes)
  • Zeitraum & Fristen unterschiedlich, auch mal 1,5 Jahre; kurzfristig manchmal schwierig (vor allem bei Bundesstellen)
  • Erfordernisse: bei trägerbezogener Förderung: Vereinsregisterauszug, Anerkennungsbestätigung der Gemeinnützigkeit
  • Zeitpunkt (Finanzsituation der Geldgeber, Ereignisse wie Wahlen etc.)


Andere Finanzierungsquellen

  • Kampagnengelder: Vereine, die groborientierte Kampagnen am Laufen haben, geben Geld manchmal an Initiativen ab. Schwierig, weil intransparent, wer welche Kampagne wo laufen hat, keine Vergaberichtlinien, manchmal aber lukrativ, weil auch unbürokratisch und formlos. Häufig nur mit guten Kontakten und Beziehungen.
  • ASten, RefRat, StuRa (Studierendenausschüsse der Universitäten): unterschiedlich, manchmal nur für Studierende der jeweiligen Unis, manchmal mit Vergabekriterien, meist eher wenig Geld (bis 500 € häufig, manchmal aber auch mehr), häufig mit Vorsprechen verbunden, positiv wenn Mensch an dieser Uni studiert. Es gibt an den Unis (mit etwas weniger Geld) auch noch Fachschaften, die selbst weitere Gelder vergeben können.
  • Spenden einwerben bei Parteien, Stiftungen und Vereinen, Sponsoring und Spenden bei Firmen und Unternehmen (auch Sachspenden), z. B. bei Bio-Firmen
  • Bußgeldzuweisungen: aus Strafverfahren Geldstrafen förderungswürdigen Einrichtungen zuweisen, auch als e.V. sinnvoll, da die Gerichte meist Listen mit NGOs haben, die sie immer mal wieder bei Strafsachen bedenken
  • Bündnisse (Mietshäusersyndikat bei Projekthauskäufen im Rahmen des Mietshäusersyndikat, Kommunetöpfe für Kommunen)


Hilfestellungen

  • Praxisseminare: z.B. wenn ein Verein seine Steuererklärung macht, oder gerade beim Anträge stellen ist, gibt es manchmal die Möglichkeit, über die Schulter zu schauen
  • Auseinandersetzung mit Selbstorganisierung:
    • Schnorren
    • Containern
    • Selber machen
  • Verwertungsgesellschaften: VG Wort, VG Bild-Kunst
    • Institutionen, die über einen im Kaufpreis von Vervielfältigungsmedien enthaltenen Beitrag den Autor_innen Geld für Urheberschaften von Schriften etc. zukommen lässt; benötigt Wahrnehmungsvertrag mit o.g. Verwertungsgesellschaften, auch bei Internet-Veröffentlichungen (bei VG Wort nur mit eingefügtem Zähler)
  • Honorare abrechnen für Referent_innearbeit, zu Themen, an denen mensch ohnehin arbeitet, für Referent_innentätigkeit gibt's auch in Bezug auf Hartz IV Freibeträge
  • eigene Publikationen: Rezensionsarbeit, Austauschabonnements mit regelmäßig erscheinenden Zeitschriften, Austauschanzeigen mit anderen Zeitschriften
  • Artikel veröffentlichen: in Tageszeitungen, Fachzeitschriften etc. und Zeilenhonorar und Belegexemplar erhalten
  • Tausch von Abo gegen Sachspenden (bei Verlagen z.B. Bücher), die mensch über selbstorganisierte Büchertische wieder in Geld eintauschen kann
  • Soliparties organisieren, Voküs etc., um Aktion oder Projekt zu finanzieren
  • Gegenseitige Hilfe beim Antragschreiben: Finanzpool-Mailingliste
  • Infoportal zu Fördermitteln: http://finanzierungspool.de.vu


Praxisworkshop: kleine Anträge selber stellen


Richtlinien

  • legen fest, was, wie, wann und wer gefördert wird
  • Richtlinien sind oft in verklausuliertem "Beamtendeutsch" formuliert. Je nach Stiftung können die Richtlinien sehr detailliert (und kompliziert) oder sehr einfach formuliert sein. Um erfolgreich zu sein, sollte mensch sie gut gelesen haben.
  • besonders bei staatlichen Zuwendungen gibt es oft ausführlich und umständlich formulierte Richtlinien, die sich manchmal aus verschiedenen Dokumenten zusammen setzen (wegen gesetzlicher Regelungen auf verschiedenen Ebenen)
  • geregelt wird dort meist auch, inwiefern mensch vom Antrag abweichen darf (üblich: 20 % Abweichungen von Einzelpositionen zulässig, wenn mensch insgesamt die Maximalförderung einhält, also anderswo spart)
  • vor der Antragstellung sollten die zugrunde liegenden Richtlinien genau gelesen (und verstanden) werden; oft sind die Details entscheidend
  • wer: z.B. eingetragener Verein, Privatperson mit bestimmtem Abschluss, Institution mit Sitz an speziellem Ort
  • wie:
    • Anteilsfinanzierung, Fehlbedarsfinanzierung etc.
    • Festbetrag, Pauschalen, Anteile, Kostenbasis etc.
  • wann:
    • Antragstellung ganzjährig oder nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich
    • Deadlines zur Antragseinreichung
    • Minimal- und Maximaldauer des Projekts
  • was/was nicht:
    • Personalkosten/Honorare, Reisekosten, Anschaffungen, Mieten, Investitionen etc.
    • Veranstaltungen, Bildungsmaßnahmen, Projekte etc.
  • Nachweispflicht:
    • innerhalb welchen Zeitraumes
    • Berichte
    • Belege, Unterschriftenlisten & andere Bestätigungen
    • Form des Nachweises (Formular, Bindung, Umfang)
  • Zuschusshöhe, Ratenzahlung, Liquiditätsnachweis, Trägernachweise
  • was ist mit dem Antrag einzureichen? (Referenzen, Pläne, Genehmigungen, Bestätigungen von Gruppenmitgliedern/Partnergruppen...)
  • Förderrichtlinien können auch die Phantasie beim Antrag-schreiben sehr gut anregen - wenn mensch weiß was die Förderinstitutionen wollen, können sie es auch bekommen und die Anträge kommen warscheinlicher durch ;)
  • Also: Richtlinien genau lesen und den Antrag entsprechend gestalten!


Träger und Rechtsformen

  • Träger einer Projektes muss nicht durchführende Gruppe sein
  • Träger muss immer sein, kann Verein sein, oder natürliche Person (= normaler Mensch)
  • bei NGO muss nachgewiesen werden, dass sie anerkannt ist etc. --> Satzung, Vereinsregister und Freistellungsbescheid
  • NGOs wird manchmal mehr Professionalität zugetraut, zieht bei Anträgen wo das sein soll
  • Vereine zu kennen ist immer gut, weil mensch sie oft braucht - z.B. Gemeinnützigkeit für Spendenanerkennung --> Workshop Vereinsgründung
  • Vereinsgründung: Kosten 100-150 €; im Normalfall rund 3 Monate bis Prozedere geschafft ist
  • regelmäßig anfallende Aufgaben:
    • Steuererklärung muss jährlich gemacht werden
    • ...
  • Trägerverein für Förderanträge sein heißt Aufwand und trägt das Risiko - es muss also ein Vertrauensverhältnis da sein oder aufgebaut werden
  • es gibt auch Genossenschaften, GmbHs, nicht eingetragenen Vereine und Stiftungen die gemeinnützig sind


Begriffslexikon: Ein kleiner Fachwortschatz für kryptische Richtlinienformulierungen

  • Fehlbetrag: Was ist ein Fehlbetrag?
    • gemeint ist wahrscheinlich die Fehlbetrags- bzw. Fehlbedarfsfinanzierung. Das bedeutet, dass der Teil der Gesamtkosten, der nicht anders finanziert werden kann, von der ZuwendungsgeberIn übernommen wird. In der Regel wird es dazu eine Maximalsumme geben, bis zu der der Fehlbedarf finanziert wird. --Falk 19:27, 22. Feb 2010 (CET)
      • Beispiel: Das Projekt hat Gesamtkosten von 50.000 EUR. Es gibt Einnahmen aus Eigenmitteln (5.000 EUR), Spenden (10.000 EUR), weiteren Fördermitteln (15.000 EUR) und durch den Verkauf von im Rahmen des Projekts erstellten Infomaterialien (2.000 EUR). Dann bleibt noch eine offene Summe von 18.000 EUR, die bisher nicht finanziert ist - das ist der Fehlbedarf oder Fehlbetrag. Wenn im Rahmen der Fehlbedarfsförderung mindestens 18.000 EUR bewilligt wurden, wird diese Summe also von der Zuwendungsgeberin übernommen. --Falk 19:27, 22. Feb 2010 (CET)

Theorieteil Haushalt

Mitschrieb1, "Haushalt" gibts hier nicht direkt als text, aber als PDF.

Abrechnungshinweise

  • Belege aufheben (Adressat, Datum, Inhalte müssen passen)
  • Überblick über Ausgaben und verbleibendes Budget bewahren -->Ausgaben rechtzeitig (im Projektzeitraum) tätigen
  • Belege in D-Land müssen v.a. enthalten:
    • AusstellerIn (+Stempel+Unterschrift)
    • Rechnungsnummer
    • Steuernummer
    • ggf. AdressatIn + MWST/USt
    • Datum, Betrag, Klare Inhaltsangabe
  • Ausgaben (+ggf. Einnahmen) müssen im Abschlussbericht nachgewiesen werden (!) -->Belege passend zu beantragten Haushaltspositionen (und ggf. Zahlungsbelege, z.B. Kontoauszüge, Quittungen)
  • Nicht verwendete Mittel müssen schnell zurückgegeben werden, da sonst ggf. Zinsen gefordert werden können
  • Alle Unterlagen sammeln, aber nicht mehr einreichen als gefordert (Risiko minimieren)


Probleme mit der Kofinanzierung

-->Drittmittel/Zuschüsse anderer Institutionen

  • Einplanung von Kofinanzierung kann hilfreich oder notwendig sein, um Förderung zu erhalten
  • meist jegliche Zuschüsse anderer möglich (Ebenen beachten)
  • Problem: Kofinanzierung klappt eventuell nicht -->Loch im Finanzierungsplan
  • „Plan B“ nötig: Ersatz durch Eigenmittel, schnelle FöMi-Aquise, Parallelanträge, Verhandlung mit Zuwendungsgeber über Reduzierung der Abgaben


Woher Eigenmittel/-leistungen?

  • Bereitstellung von Infrastruktur (Räume, Fahrzeug, Technik etc.)
  • geldwerte Leistungen (Orga- und Unterstützungsarbeiten & ehrenamtliche Tätigkeiten, wie Layouten, Referate, Recherchen, Pressearbeit…)
  • Übernahme von Kosten (selbst oder durch Partner)-->z.B: Anteile Fahrtkosten oder andere Positionen
  • eigenes Geld, Geld von Umfeld/UnterstützerInnen

workshop: Vereinsgründung und -organisation

verschiedene Trägerformen

  • (vgl. auch: ...)
    • GmbH - Grundstock 25.000€, Stimmrecht über Anteile, wenig flexibel, aufwendig
    • e.G. eingetragene Genossenschaft, kompliziert, kann sehr demokratisch sein, lohnt sich nur für große Projekte, ist Kreditwürdig
    • natürliche Personen: persönlich, informelle Gruppen - Haftung mit 100% Privatvermögen! der unterschreibenden Person
    • ... andere Rechtsformen wie z.B. britisches "limited", beschränkt auf 1 Pfund Einlagen - wegen Gleichbehandlung alle Rechtsformen im gesamten europäischen Raum anerkannt
    • Verein: relativ einfach zu gründen, Kosten ca. 50€, relativ viele Regeln festschreibbar, haftet außer bei Vorsatz
      • gemeinnützig: (nicht gleich mildtätig) Spenden können steuerlich geltend gemacht werden, muß keine Steuern zahlen
  • alle genannten Gruppen können gemeinnützig werden, außer natürliche Personen

Vereine

  • Schwerpunkt auf Verein, beschränkt auf deutsches Recht

Vereinsgründung

  • mind. 7 Menschen, klein anfangen einfacher
  • treffen sich an beliebigen Termin = Mitgleiderversammlung
  • Protokoll mit Sitzungsleitung und ProtokollantIn und Liste aller Anwesenden (Name, wohnhaft in, Geburtsdatum und -Ort, mit Unterschriften)
  • Beschluss der Satzung
  • Ort, Zeit
  • Vorstand einzeln wählen
  • von Sitzungsleitung, ProtollantIn und einem/r Vorstandsperson unterschreiben

Satzung von Vereinen

  • Namen (einzigartig), Sitz (legt zuständiges Finanzamt fest) - dort muss "wesentliche Meinungsfindung" stattfinden, eventuell ist ländliche Gegend gut, weil Finanzämter da nich so gestresst von politischen Vereinen sind - sonst da wo Büro is
  • Ziele (Selbstlosigkeit) und Methoden, d.h.wie werden Ziele erfolgt
  • für Gemeinnützigkeit muss bestimmte Formel/Satz rein --> in Formularen im Internet nachsehen
  • können ruhig viele Ziele sein, mensch muss nich immer an allen arbeiten, es darf aber kein einziges der Gemeinnützigkeit entgegenstehen
  • Regeln zur Mitgliederversammlung: muss regelmässig stattfinden, z.B. einmal jährlich, alle müssen eingeladen werden, in bestimmter Art und Weide, in bestimmten Zeiträumen vorher (z.B. 4 Wochen) - dazwischen können immer Versammlungen sein, dort werden Vorstände gewählt
  • Vorstand muss es geben, mind. 3 Personen (Ausnahmen nur bei historischen Vereinen, Sondererlaubnis bei Verleihung vom Bundestag)- Hierarchiefreiheit z.B. dadurch, dass alle Mitglieder in den Vorstand gewählt werden
  • Regeln: Mitgliederaufnahme, -ausschluß, Quoten zu Entscheidungen, wie kann Ausflösung geschehen, was passiert mit Geld bei Auflösung (am besten anderen gemeinnützigen Verein), wer macht außen vertretungsberechtig ist (nur die dürfen Verträge eingehen, kann Vorstand sein), etc
  • alles nicht explizit geregelt wird, wird gemäß dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)gemacht
  • alle 7 oder mehr Gründungsmitglieder müssen Satzung unterschreiben

Allgemeines zur Vereinstätigkeit

  • Mitgliederversammlung gibt Weisungen an Vorstand, der führt sie meist aus
  • nächster Schritt ist notarielle Bescheinigung, dass Verein eingetragen werden soll - mit Perso müssen Vertretungsberechtigte alle dort antreten, der Notar beglaubigt Schreiben, dass Verein bitte eingetragen werden soll mit seinem Siegel (erst dort unterschreiben!!) und berechnet rund 15 €
  • dann beglaubigtes Anschreiben, Satzung, Gründungsprotokoll und Beglaubigung (je Original und Kopie) und Bitte um Registerauszug an das Registergericht - ab jetzt dauerts zwischen 6 Tage und 6 Monate bis Antwort kommt, meist 1-3 Monate
  • ab dem Moment, wo Registerauszug da ist ist Verein eingetragen, besteht Haftung des Vereins
  • allgemein versuchen Ämter immer, Vereine in Standartformen zu pressen, es gibt aber viel Spielraum
  • Vereinssatzung kann nach ihrem Beschluss ans Finanzamt geschickt werden (auch vor Eintragung) um Gemeinnützigkeit zu beantragen
  • wenn die einmal besteht, läuft sie nicht von alleine wieder ab, kann aber aberkannt werden
  • es müssen keine Steuern gezahlt werden
  • Menschen müssen für ihre Spenden keine Steuren zahlen
  • viele Förderinstitutionen verlangen Gemeinnützigkeit

Vereinsführung

  • regelmässige Neuwahlen auf Mitgliederversammlung müssen sein, wenn es Veränderungen gibt müssen die dem Registergericht "zeitnah" mitgeteilt werden
  • Steuererklärung muß am Anfang jährlich gemacht werden, wenn Gemeinnützigkeit dauerhaft anerkannt ist muss sie nur noch alle 3 Jahre gemacht werden - in Zukunft digital
    • immer 1x Sonstiges, dann alles andere in zwei Kategorien zusammenfassen
    • Tätigkeitsbericht über wesentliche Aktivitäten des Vereins, ca. 1-2 Seiten
    • Schwerpunkt der Tätigkeiten müssen sich auch in Finanzen niederschlagen
  • jede Neuwahl oder Satzungsänderung muss notariell beglaubigt werden, kostet also Geld
  • für ALLES müssen Belege gesammelt werden, die müssen 10 Jahre aufbewahrt werden
  • alle Projekte und Anträge aufbewahren --> zeigen können, das Ausgaben für gemeinnützige Arbeit verwendet wurden
  • Kontoauszüge aufbewahren
  • Spendenbelege müssen ab 100€ ausgestellt werden
  • Bargeldbuch (Datum, Summe, Zweck der Einnahme oder Ausgabe) für alle Bargeldaktivitäten, muss immer Tages-aktuell sein, bis zu 10 Barkassen sind möglich
  • Auslagerung von Barkasse an Externe ist möglich, dann muss Kassenbuch nicht beim Verein liegen
  • Mitgliederliste: wer ein-, austritt, muss immer aktuell sein, immer 1 Jahr aufbewahren
  • einfache Buchführung reicht aus
  • bei jeder Mitgliederversammlung Protokoll führen und Entscheidungen gemäß der Satzung treffen


  1. Zum Schutz vor automatischen Mailadressen-Robots, die nach Adressen suchen und diese dann mit Spam-Mails überfluten, ist diese Mailadresse für diese Robots unleserlich formatiert. Um eine korrekte Mailadresse zu erhalten muss ÄTT durch das @-Symbol ersetzt werden.