Finanzierungspool/Förderung/JUGEND IN AKTION

Aus Projekthaus Döbeln
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JUGEND IN AKTION

EU-Jugendprogramm 2007-2013

In diesem Programm befinden sich sehr verschiedene Fördermöglichkeiten, es gibt Förderungen sowohl für informelle Gruppen als auch für größere, etabliertere und sogar kommerzielle Organisationen.

Ein Überblick der Förderungen befindet sich hier: http://www.jugend-in-aktion.de/

Materialien

Partnerländer

Folgende Länder können bei der Förderung berücksichtigt werden:

http://www.jugend-in-aktion.de/service/antragstermine/

Youthpass

In manchen Programmteilen ist die Ausstellung des sogenannten "Youthpass" möglich und verpflichtend, wenn die TeilnehmerInnen diesen wünschen. Mehr Informationen: http://www.jugend-in-aktion.de/youthpass/

Er wird online angefertigt: http://www.youthpass.eu/en/youthpass/

Logos

Die deutschen Logos des Förderprogramms, die auf allen offiziellen Publikationen von geförderten Projekten abgebildet werden müssen, befinden sich hier: http://www.jugendfuereuropa.de/presseportal/pressetipps-fuer-projektverantwortliche/logos/

Antragstermine

seit 2012 neue Deadlines:

Antragsfrist Projektbeginn
1. Februar zwischen 01.05. und 31.10.
1. Mai zwischen 01.08. und 31.01.
1. Oktober zwischen 01.01. und 30.06.

Altersgrenzen

Für die verschiedenen Förderbereiche gibt es unterschiedliche Altersgrenzen. Im wesentlichen können Menschen zwischen 13 und 30 Jahren berücksichtigt werden. Das sollte aber im Konkreten noch einmal nachgeschaut werden:
http://www.jugend-in-aktion.de/service/altersgrenzen/

Förderprogramme

Aktion 1.1 - Jugendbegegnungen

In diesem Aktionsbereich werden Projekte gefördert, bei denen es um die direkte Begegnung von Jugendgruppen aus Programmländern geht. Vorrangig werden multilaterale Jugendbegegnungen unterstützt, wobei jedoch entsprechende bi- oder trilaterale Projekte nicht ausgeschlossen sind. Jugendbegegnungen sind offen für junge Menschen im Alter zwischen 13 und 30 Jahren und insbesondere für diejenigen, die sonst wenig Gelegenheit zu Austausch und Begegnung haben.

Sich zu treffen, verschiedene Themen zu diskutieren, den jeweiligen Alltag zu erfahren, das jeweils andere Land, die jeweils andere Kultur kennen zu lernen, sollen Begegnungsmaßnahmen ermöglichen. Träume, Wünsche, Sorgen und Probleme auszutauschen und einander näher bringen, das alles können Inhalte und Ziele von Jugendbegegnungen sein. Ablauf und Methoden sollten darauf abgestimmt werden.

  • Gruppengröße: 16 bis 60 Personen, JugendleiterIn notwendig
  • Dauer 6 bis 21 Tage (ohne An- und Abreise)
  • 2-tägiger Planungsbesuch im Vorfeld (zu 100% gefördert)
  • die Teilnahme lokaler Einrichtungen ist erwünscht
  • strukturierendes Programm und Tagesprogramm mit Lernprozess
  • thematisches Konzept notwendig
  • Finanzierung: Reisekosten 70%, Folgeaktivitäten 10%, Festbetrag je Person und Tag, 500 EUR Valorisierungs-Zuschuss pro Partnergruppe (bis insgesamt 2.500 EUR)




Aktion 1.2 - Initiativen Jugendlicher

Kreative junge Menschen mit Initiative und Engagement für ihr Umfeld sind eine Zielgruppe, die allzu oft nicht ernst genommen wird und häufig, da nur wenig oder gar nicht organisiert, von Förderinstitutionen keine Aufmerksamkeit bekommen.

Sich in selbstorganisierten Projekten zu engagieren, fordert konkrete Handlungsansätze und Lösungsstrategien, dazu ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Selbstvertrauen sowie soziale Kompetenz. Damit trägt die Erfahrung der Projektentwicklung und -durchführung auch zu der Aneignung von Schlüsselqualifikationen bei.

Neben nationalen Jugendinitiativen werden auch transnationale Initiativen Jugendlicher in diesem Aktionsbereich gefördert. Letztere basieren auf einer Partnerschaft von mindestens zwei Gruppen aus verschiedenen Programmländern.

  • bis 7.000 EUR (nationale Jugendinitiativen)
    • bis zu 9.000 EUR (transnationale Initiativen + max. 70% der internationalen Reisekosten)
    • Zuschuss zu Valorisierungskosten bis 1.000 EUR
  • mind. 4 Personen im Alter von 18 bis 30 Jahren
  • evtl. mit Coach und Peer-Coaching (Training durch Gleichaltrige)
  • Förderung von Eigenitiative und Unternehmergeist durch die Planung und Durchführung eigener Projekt
  • Beteiligung junger Menschen an kultureller Vielfalt für europäische Bürgerschaft und soziale Integration
  • Thema soll für Gruppe und örtliche Gemeinschaft interessant sein
  • forderlich: relevantes Lernziel und positive Außenwirkung (lokal und auf europäischer Ebene)




Aktion 1.3 - Projekte der partizipativen Demokratie

Auch "Jugenddemokratie-Projekte" genannt, unterstützen sie junge Menschen dabei, sich aktiv an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen im demokratischen System zu beteiligen.

Durch die Projekte will Brüssel Ideen, Erfahrungen und Methoden zusammenführen, um Jugendliche zu ermutigen, ihre Belange im demokratischen System aktiv zu vertreten. Konstruktive Formen des Dialogs zwischen Behörden und jungen Menschen sollen hierfür entwickelt und intensiviert werden.

Die Projekte der partizipativen Demokratie basieren auf einer europäischen Partnerschaft (2+2). Sie beteiligen jeweils ein Netzwerk: Deutschland (mit mindestens zwei verschiedenen Partnern) plus mindestens ein weiteres Programmland (mit ebenfalls mindestens zwei Partnern).

Förderung: bis zu 75% der Kosten (maximal 50.000 EUR, inklusive 7% Pauschale für indirekte Kosten und Valorisierung)

Dauer: 3 bis 18 Monate




Aktion 2 - Europäischer Freiwilligendienst

Mit dem Europäischen Freiwilligendienst können sich junge Leute als Freiwillige für eine Dauer von 2 Wochen bis 12 Monaten in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland engagieren.

Alle Projekte müssen ein klar definiertes pädagogisches Ziel haben, das in einem Begleitprogramm (Ausreiseseminar im Heimatland, Einführungsseminar im Gastgeberland, Seminar zur Zwischenauswertung) festgelegt wird.




Aktion 3 - Jugend in der Welt

Die Aktion Jugend in der Welt unterstützt den Austausch und die Zusammenarbeit im Jugendbereich und in der nichtformalen Bildung mit anderen Regionen weltweit. Die Aktion 3 unterscheidet dabei zwischen Benachbarten Partnerländern und Sonstigen Ländern Weltweit.

Gefördert werden Jugendbegegnungen sowie Trainings- und Vernetzungsmaßnahmen in Benachbarten Partnerländern.

Als Benachbarte Partnerländer gelten all die Länder, die sich am Programm JUGEND IN AKTION beteiligen können, aber keine Programmländer sind. Darunter fallen Länder aus den Regionen Südosteuropa, Osteuropa und Kaukasus sowie Partnerländer aus dem Mittelmeerraum.

Mit dieser Aktion soll der Dialog, die gegenseitige Toleranz und das interkulturelle Bewusstsein über die Grenzen der Europäischen Union gefördert werden, um Vorurteile und Stereotypen zu beseitigen.




Aktion 4 - Unterstützungssysteme für junge Menschen

Aktion 4.3 - Training und Vernetzung von in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen

Mit dieser Unteraktion wird die Ausbildung insbesondere von Projektverantwortlichen, Jugendberatern und pädagogischen Projektmitarbeitern unterstützt. Zwei wesentliche Ziele verfolgt die Aktion 4.3:

  • Förderung von Begegnungen, Zusammenarbeit und Ausbildung bei der europäischen Jugendarbeit
  • Unterstützung der Entwicklung von Projekten im Rahmen des Programms JUGEND IN AKTION.

Somit können Projekte in der Aktion 4.3 zum einen einen allgemeinen Beitrag zur Europäischen Jugendpolitik leisten, zum anderen aber auch Folgeprojekte vorbereiten, die später mit dem Programm JUGEND IN AKTION realisiert werden sollen. Dies kann beispielsweise durch Projektvorbereitende Besuche geschehen.

Besondere Bedeutung wird Projekten beigemessen, die die Beteiligung von benachteiligten jungen Menschen fördern, für die eine Teilnahme an Gemeinschaftsmaßnahmen besonders schwierig ist.

Die Unteraktion 4.3 gliedert sich wiederum in acht verschiedene Projektmaßnahmen auf:

  • Job Shadowing
    • Wer mit seinen ausländischen Partnern viel vor hat, sollte das Job Shadowing nutzen. Es fördert "Arbeitsbesuche", die zwischen zehn und 20 Arbeitstagen dauern.
    • Wie arbeitet mein ausländischer Partner? In welchem Umfeld? Was sind seine Stärken, womit hat er Probleme? Das intensive Über-die-Schulter-Gucken beim Job Shadowing soll helfen, diese und ähnliche Fragen zu beantworten und die Zusammenarbeit zwischen den Partnern zu intensivieren.
    • Gefördert werden bis zu zwei TeilnehmerInnen, den Antrag stellt die aufnehmende Partnerorganisation. Zielgruppe sind JugendleiterInnen, ProjektleiterInnen oder OrganisatorInnen, TrainerInnen. Gefördert werden bis zu 70% der Reisekosten und 40 € Festbetrag pro Tag/TeilnehmerIn.
  • Projektvorbereitende Besuche
    • Bei solchen Besuchen können ProjektleiterInnen ein allgemeines Projektkonzept für die weitere langfristige Zusammenarbeit diskutieren und entwickeln, bevor sie im Rahmen der Aktionen 1.1 (Jugendbegegnungen), 1.2 (transnationale Jugendinitiativen), 2 (Europäischer Freiwilligendienst) und 4.3 (Trainings und Vernetzungsmaßnahmen) ein konkretes Projekt beantragen. An diesen Treffen müssen mindestens zwei Partner beteiligt sein, von denen mindestens einer aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen muss.
    • Dauer 2 bis 3 Tage. (ohne An- und Abreise). TeilnehmerInnen können ProjektleiterInnen oder OrganisatorInnen, JugendleiterInnen, Jugendliche mit bis zu zwei VertreterInnen pro Partner oder Organisation sein. Die aufnehmende Partnerorganisation beantragt alle Kosten bei ihrer Nationalagentur. Förderung ist bis zu 70% der Reisekosten und 40 € Festbetrag pro Tag/TeilnehmerIn möglich.
  • Auswertungstreffen
    • Ein Auswertungstreffen bietet internationalen Partnern die Gelegenheit, frühere Projekte intensiv zu erörtern. Die Ergebnisse können direkt in die Planung weiterer Folgeaktivitäten einfließen. Beteiligt sind mindestens vier Programmländer, wovon mindestens ein Partner aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen muss.
    • Dauer bis zu 10 Tage (ohne An- und Abreise). TeilnehmerInnen können bis zu 50 TeilnehmerInnen (einschließlich Trainer und Schulungsleiter) sein. Die Größe der Partnergruppen muss ausgewogen sein. Die aufnehmende Partnerorganisation beantragt alle Kosten bei ihrer Nationalagentur. Eine Förderung bis zu 70% der Reisekosten und 40 € Festbetrag pro Tag/TeilnehmerIn ist möglich.
  • Kurzstudienreisen
    • Kurzstudienreisen stellen eine Möglichkeit dar, mehr über die Methoden der Jugendarbeit und der Jugendpolitik in anderen Ländern zu erfahren. Darüber hinaus sollte eine Kurzstudienreise die Kontaktaufnahme zwischen Akteuren im Jugendbereich und in der sonstigen außerschulischen Bildung ermöglichen, um bewährte Praktiken auszutauschen und letzten Endes Partnerschaften einzugehen. Beteiligung von Partnern aus mindestens vier Programmländern (einschließlich Aufnahmeland), wobei mindestens ein Partner aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen muss.
    • Dauer bis zu zehn Tage (ohne An- und Abreise). Möglich sind bis zu 50 TeilnehmerInnen (einschließlich Trainer und Schulungsleiter). Die Größe der Partnergruppen muss ausgewogen sein. Die aufnehmende Partnerorganisation beantragt alle Kosten bei ihrer Nationalagentur. Förderung ist bis zu 70% der Reisekosten plus 40 € Festbetrag pro Tag/TeilnehmerIn sowie Förderung von Aktivitätskosten in Höhe von pauschal 1.200 € plus 40 € Festbetrag pro Tag/TeilnehmerIn möglich.
  • Aufbau von Partnerschaften
    • Veranstaltungen, die dem "Aufbau von Partnerschaften" dienen, bringen potentielle Partner zusammen. So werden neue Projekte ermöglicht entweder zur europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich oder zu einem Thema im Bereich des Programms JUGEND IN AKTION. Beteiligung von Partnern aus mindestens vier Programmländern, wobei mindestens ein Partner aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen muss.
    • Dauer bis zu zehn Tage (ohne An- und Abreise). Möglich sind bis zu 50 TeilnehmerInnen (einschließlich Trainer und Schulungsleiter). Die Größe der Partnergruppen muss ausgewogen sein. Der Partner, in dessen Land die Aktivität stattfindet, beantragt alle Kosten bei ihrer Nationalagentur. Förderung von bis zu 70% der Reisekosten plus 40 € Festbetrag pro Tag/TeilnehmerIn sowie Förderung von Aktivitätskosten in Höhe von pauschal 1.200 € plus 40 € Festbetrag pro Tag/TeilnehmerIn.
  • Seminare
    • Seminare sind ein Instrument für den Erfahrungsaustausch. Des Weiteren bieten Seminare eine ideale Plattform, um inhaltliche Konzepte und Methoden zu diskutieren, die für die Jugendarbeit von Bedeutung sind. Beteiligung von Partnern aus mindestens vier Programmländern, wobei mindestens ein Partner aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen muss.
    • Dauer bis zu 10 Tage (ohne An- und Abreise). Bis zu 50 TeilnehmerInnen (einschließlich Trainer und Schulungsleiter). Die Größe der Partnergruppen muss ausgewogen sein. Der Partner, in dessen Land die Aktivität stattfindet, beantragt alle Kosten bei seiner Nationalagentur. Förderung von bis zu 70% der Reisekosten plus 40 € Festbetrag pro Tag/TeilnehmerIn sowie Förderung von Aktivitätskosten in Höhe von pauschal 1.200 € plus 40 € Festbetrag pro TeilnehmerIn.
  • Trainingskurse
    • Trainings sind gedacht für JugendbetreuerInnen und andere Fachkräfte, die in der internationalen Jugendarbeit tätig sind und ihre Fähigkeiten wie Kompetenzen in bestimmten Themenfeldern ausbauen wollen. Beteiligung von Partnern aus mindestens vier Programmländern, wobei mindestens ein Partner aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen muss.
    • Dauer bis zu 10 Tage (ohne An- und Abreise). Bis zu 50 TeilnehmerInnen (einschließlich Trainer und Schulungsleiter). Die Größe der Partnergruppen muss ausgewogen sein. Der Partner, in dessen Land die Aktivität stattfindet, beantragt alle Kosten bei seiner Nationalagentur. Förderung von bis zu 70% der Reisekosten plus 40 € Festbetrag pro Tag/TeilnehmerIn sowie Förderung von Aktivitätskosten in Höhe von pauschal 1.200 € plus 40 € Festbetrag pro Tag/TeilnehmerIn. Zusätzlich gibt es einen Pauschalbetrag von 350,- € pro Tag für Trainerhonorare und Schulungsmaterialien.
  • Netzwerkaktivitäten
    • Dieser Aktionsbereich fördert im langfristigen Rahmen sowohl die Entstehung neuer Netzwerke wie auch den Ausbau von bestehenden. Beteiligung von mindestens sechs Partnern aus mindestens sechs Programmländern, wobei mindestens ein Partner aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen muss.
    • Dauer 3 bis 15 Monate. Der Partner, in dessen Land die Aktivität stattfindet, beantragt alle Kosten bei seiner Nationalagentur. Die Förderung von Netzwerkaktivitäten basiert auf den tatsächlichen Kosten und darf nicht mehr als 20.000 Euro betragen. Der Zuschuss darf nicht mehr als 50% der förderungswürdigen Gesamtkosten umfassen. Die förderungswürdigen Kosten müssen direkt mit der Projektdurchführung verbunden sein und im Abschlussbericht vollständig durch Rechnungen belegt werden





Aktion 5 - Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich

Aktion 5.1 - Begegnungen junger Menschen mit Verantwortlichen für Jugendpolitik

Transnationale oder nationale Jugendseminare sollen die europäische Jugendarbeit stärken, indem sie einen strukturierten Dialog zwischen politischen Entscheidungsträgern im Jugendbereich und jungen Menschen herstellen.

Die Projektdauer kann insgesamt 3 bis 9 Monate betragen. Die Aktivitätsdauer der Seminare liegt bei 1 - 6 Tagen für transnationale Seminare; für nationale Seminare gibt es bezüglich der Dauer keine Spezifizierungen. Mindestens 15 (nationales Seminar) oder 30 (transnationales Seminar) TeilnehmerInnen zwischen 15 und 25 Jahren.

Für transnationale Jugendseminare sind Partner aus mindestens fünf Programmländern erforderlich. Als Partner kommt hier jede gemeinnützige Organisation oder Einrichtung mit Sitz in einem der Programmländer in Frage. Für nationale Jugendseminare kommt jede nationale öffentliche Einrichtung oder gemeinnützige Organisation/ Einrichtung mit Sitz in einem der EU-Mitgliedstaaten in Frage.

Der Partner, in dessen Land die Aktivität stattfindet, beantragt alle Kosten bei seiner Nationalagentur. Die Förderung kann bis zu 75% der Projektkosten decken. Die maximale Förderhöchstsumme beträgt 50.000,- Euro (inklusive 7% Pauschale für indirekte Kosten und Valorisierung).




Übersicht der englischsprachigen Antragsunterlagen (z.B. um Partnergruppen diese zu geben oder von vorherein den Antrag mit den PartnerInnen auf englisch zu stellen...):