Ökogarten/Offener Garten

Aus Projekthaus Döbeln
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"Frühblüher" im Garten 2012
Weidenkätzchen
Blütenmeer: Äpfel nahe der Birne
Noch geschlossene Blüte
Vorsaat: Paprika
Vorsaat: Tomaten
Flieder zu Beginn der Blüte
Kirsche in der Hecke am Ende ihrer Blüte
Kloden (Pflaume) in Blüte
Blick auf den Garten in Obstblüte
Die Silbertanne beginnt neue Triebe zu entwickeln
Sie leuchten violett
beeindruckend schön!
Zwetschgenblüte
Nahaufnahme ihrer Blüte

Ideen- und Gedankensammlung zum Garten als "Offene Plattform"

Der Offene Garten wäre damit das erste Projekt mit offiziellem Status als "Offene Plattform" am Projekthaus in Mannsdorf. Daraus können sich weitere Projekte mit offenem Charakter entwickeln.

  • es sollte dann einen Autonomievertrag geben, um auch formal den Status der Offenen Plattform zu sichern
    • da könnte z.B. die Stiftung FreiRäume als Garant für die Offenheit des Projekts am Vertrag beteiligt werden
  • es muss einen Prozess geben, in dem sich Interessierte mit der Idee Offener Räume und der konkreten Gestaltung der Offenen Plattform "Garten" auseinandersetzen
    • damit soll die Idee/das Konzept Offener Räume verbreitet (auch mit öffentlichen Veranstaltungen bzw. Öffentlichkeitsarbeit) und das Verständnis der Beteiligten dafür, was eine Offene Plattform im konkreten ist, vertieft werden
    • Beispiel für einen solchen Prozess war die Auseinandersetzung um das BWA in Magdeburg als Offener Raum
    • der Autonomievertrag (die konkreten Regelungen) soll Produkt eines Prozesses der Beteiligten sein; nicht künstliches Gebilde, mit dem die Beteiligten nichts am Hut haben...


was bedeutet "Offene Plattform":

  • es gibt eine Zweckfestschreibung, z.B. "Gartenbauprojekt" - im Gegensatz zum "Offenen Raum", wo theoretisch alle alles draus machen könnten, auch ne Disko oder ein Betonparkplatz...
  • alle können (im Rahmen dieser Zweckzuschreibung) machen was sie wollen, sofern damit die Offenheit nicht beeinträchtigt wird und die Entscheidung dazu auf horizontaler Ebene zustande kommt


was sollte geregelt werden:

  • es handelt sich um eine Offene Plattform mit der Rahmenkonzeption -> siehe Gartenideen
    • bio-veganer Gartenbau (also keine Tierhaltung oder Nutzung von Tierprodukten; ökologische Ausrichtung)
    • insbesondere kein Einsatz von Pestiziden oder chemischen Düngern
    • Fläche für politische Veranstaltungen, Camps
    • ...
  • klare Angaben zum Umfang des Gartens (Grenzen, welche Bauten gehören dazu)
  • Möglichkeit der abgesprochenen Mitnutzung der Nebengebäude/Hauptgebäude (gehören aber nicht zum Gartenprojekt)
  • Autonomie hinsichtlich der Nutzung und Gestaltung des Gartens; formale Eingriffe des Grundeigentümers sollen so weit möglich beschränkt werden
  • Kosten/Finanzierung in Verantwortung des "Offenen Gartens" bzw. seiner NutzerInnen - die EigentümerIn darf dadurch nicht belastet werden
  • Regelung zur Gemeinnützigkeit - da EigentümerIn gemeinnütziger Verein ist und die Verwendung von dessen Immobilien auch eigennützig zu sein hat (z.B. wegen Grundsteuerbefreiung, aber auch mögliche Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit insgesamt)
    • z.B. dass im ersten Quartal jedes Jahres vom Offenen Garten ein schriftlicher Bericht an die EigentümerIn abzugeben ist, der die gemeinnützige Nutzung hervorhebt (und dann der Steuererklärung des Vereins beigelegt werden kann)
  • Offener Raum bzw. Offene Plattform erfordert Transparenz über das, was geschieht, und gleichberechtigten Umgang/Entscheidungsfindung der NutzerInnen (Abbau informeller Hierarchien oder Machtverhältnisse)


Veranstaltungsideen

  • Vortrag, Diskussion, Austausch mit Offenem Gartenprojekt im KuBiZ
  • Infoveranstaltung zum Netzwerk FreiRäume, Erfahrungen, Konzepten etc.
  • Infoveranstaltung zu "Offenen Räumen" (mehr Theorie als bei der "Netzwerk FreiRäume"-Veranstaltung)
  • Offenes Treffen zum Start des Offenen Gartens am Projekthaus Döbeln-Mannsdorf


Hintergrundinfos