Finanzierungspool/Förderung/Engagement Global: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „<noinclude> <<< Zum Finanzierungspool-Hauptmenu </noinclude> ---- == ENGAGEMENT GLOBAL == ''Bundesministerium für wirtschaftliche Zusa…“) |
(aktualisiert) |
||
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
== ENGAGEMENT GLOBAL == | == ENGAGEMENT GLOBAL == | ||
''Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung'' | ''Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB), Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung'' | ||
Dieses Programm bietet vielfältige Möglichkeiten für Förderungen; allerdings muss es eindeutige Referenzen auf vorhandenes Engagement in der entwicklungspolitischen Arbeit geben. | Dieses Programm bietet vielfältige Möglichkeiten für Förderungen; allerdings muss es eindeutige Referenzen auf vorhandenes Engagement in der entwicklungspolitischen Arbeit geben. | ||
* Deadline: 30. November, kann in begründeten Fällen verlängert werden | |||
* gefördert werden nur Inlandsmaßnahmen | |||
* Antragsteller sollten gemeinnützige Vereine mit entwicklungspolitischer Zielstellung sein | |||
* ausgeschlossen u.a. Einzelveröffentlichungen und kulturelle Rahmenprogramme | |||
* Personalkosten für Gehälter projektbezogener Mitarbeiter*innen möglich | |||
* in der Regel 25 % Eigenmittel oder Drittmittel; keine Sach- und Arbeitsleistungen (Eigenleistungen) anrechenbar | |||
* keine Honorare für Kunst-, Theater- und Musikdarbietungen | |||
Aktuelle Version vom 20. September 2018, 13:11 Uhr
<<< Zum Finanzierungspool-Hauptmenu
ENGAGEMENT GLOBAL
Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB), Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dieses Programm bietet vielfältige Möglichkeiten für Förderungen; allerdings muss es eindeutige Referenzen auf vorhandenes Engagement in der entwicklungspolitischen Arbeit geben.
- Deadline: 30. November, kann in begründeten Fällen verlängert werden
- gefördert werden nur Inlandsmaßnahmen
- Antragsteller sollten gemeinnützige Vereine mit entwicklungspolitischer Zielstellung sein
- ausgeschlossen u.a. Einzelveröffentlichungen und kulturelle Rahmenprogramme
- Personalkosten für Gehälter projektbezogener Mitarbeiter*innen möglich
- in der Regel 25 % Eigenmittel oder Drittmittel; keine Sach- und Arbeitsleistungen (Eigenleistungen) anrechenbar
- keine Honorare für Kunst-, Theater- und Musikdarbietungen
Links